KfW-Hilfen in Corona Unternehmenskrise

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurden zahlreiche Finanzierungsinstrumente der KfW neu aufgelegt, gelockert und Risikoübernahmen erhöht. Bei Fragen zu den KfW-Corona-Hilfen und der Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Finanzierungslösung steht Ihnen die Restrukturierungs­beratung Turnaround Management Partners verlässlich zur Seite. Wir haben bereits zahlreiche Kunden erfolgreich bei der Beantragung von KfW-Corona-Hilfen unterstützt und helfen auch Ihnen als Krisen-Experten sowie Sanierungs- und Restrukturierungs­berater durch die Corona Unternehmenskrise.

Die Maßnahmen zur Unternehmensfinanzierung in der Corona-Krise umfassen im Wesentlichen die folgenden Instrumente:

  • KfW-Schnellkredite
  • KfW-Kredite für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Kredite für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Konsortialfinanzierung und Kreditbürgschaften in der Corona-Krise

KfW-Schnellkredite für Unternehmen in Corona-Krise

Auf Basis des von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt. Die KfW-Schnellkredite dienen der schnellen und unbürokratischen Unterstützung von Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die KfW-Schnellkredite können für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragt werden. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre. Auf Wunsch bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.

Die EU-Kommission hat das Programm am 11.04.2020 genehmigt. Der KfW-Schnellkredit ist am 15.04.2020 gestartet.

KfW-Unternehmeskredite in Corona-Krise

Die Bedingungen für KfW-Unternehmerkredite (für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind) und ERP-Gründerkredite – Universell (für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind) wurden gelockert und die Risikoübernahmen erhöht.

KfW-Kredite für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:

  •  25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Konditionen des KfW-Kredites für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

  • Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie höchstens 2 Jahre keine Tilgung bei einem Kreditbetrag bis 800.000 Euro
  • Bis zu 6 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie höchstens 2 Jahre keine Tilgung bei einem Kreditbetrag ab 800.000 Euro

KfW-Kredite für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Konditionen des KfW-Kredites für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:

  • Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
  • Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
  • Alternativ auch ohne Risikoübernahme, unabhängig vom Alter des Unternehmens
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
  • Das neue KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet. Die KfW- und ERP-Kredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.

KfW-Konsortialfinanzierung und Kreditbürgschaften in der Corona-Krise

Ferner bietet die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen an. Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe. Das erhöht die Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro. Bürgschaftsbanken können Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen.

Das eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegte Großbürgschaftsprogramm kann nun auf Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet.

Der Bund stellt Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften) bereit, um Unternehmen vor Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu schützen.

Ergänzend bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an.

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