Anforderungen an Sanierungskonzepte

Die Rechtsprechung (i.W. der Bundesgerichtshof) hat in zahlreichen Entscheidungen einen Anforderungsrahmen für Sanierungskonzepte entwickelt. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen sind maßgeblich für Form, Umfang und Inhalt eines Sanierungskonzepts. Konzepte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, haben keine exkulpierende Wirkung. In Deutschland hat sich der Prüfungsstandard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 6 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“) als de-facto Marktstandard durchgesetzt.

Die Version vom 27.09.2022 „Entwurf einer Neufassung eines IDW Standards: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.F.)“ berücksichtigt, konkretisiert und integriert alle relevanten Entscheidungen des BGH. Der IDW S 6 kann dabei verstanden werden als die betriebswirtschaftliche Übersetzung und Interpretation von unspezifischen Rechtsbegriffen, die der BGH durch seine Urteile und Entscheidungen vorgegeben hat.

In der Praxis ist es heute üblich, dass Sanierungskonzepte durch entsprechende Experten/Restrukturierungs­berater daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen an Sanierungskonzepte des IDW S 6 – und damit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH – genügen. Diese mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens versehenen Sanierungskonzepte werden als Sanierungsgutachten bezeichnet.

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Bestandteile des IDW S6

Um die weitreichende Fragestellung nach der Sanierungsfähigkeit beantworten zu können, sind im S6 die wesentlichen Kernanforderungen definiert, die typischerweise in einem Sanierungsgutachten enthalten sein müssen:

  • Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
  • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Analyse von Krisenstadium und -ursachen sowie Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt
  • Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Darstellung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise sowie zur Herstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
  • integrierte Business Planung
  • zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

Im Mittelpunkt steht die Ist-Analyse, die auf Basis objektiver Kriterien die Ausgangssituation und das Krisenstadium bewerten soll, um so mit Hilfe einer integrierten Unternehmensplanung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplan), welche auch die Effekte der Restrukturierungsmaßnahmen beinhaltet, die Aussichten auf den Sanierungserfolg und ein erfolgreiches Turnaround Management zu beurteilen.

Gutachterliche Beurteilung im Sanierungsgutachten

Die Beurteilung erfolgt stufenweise. Die Vorstufe dient der Beurteilung der Insolvenzantragsgründe (i.d.R. gemäß IDW S 11). Wird eine akute Illiquiditätslage festgestellt, müssen unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung konkretisiert und umgesetzt werden.

Die 1. Stufe beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit im Sinne einer positiven Fortbestehensprognose. Diese liegt vor, wenn im Betrachtungszeitraum die Finanzierung des Unternehmens („Durchfinanzierung“) sichergestellt ist und das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Hierbei wird ein Betrachtungszeitraum von i.d.R. 24 Monaten als relevant erachtet.

Die 2. Stufe geht über die Anforderungen der Fortführungsprognose hinaus und beinhaltet das Erstellen eines Sanierungskonzeptes, welches die nachhaltige Fortführungsfähigkeit (i.S. einer Sanierungsfähigkeit) darlegt. Dies setzt gemäß IDW S6 voraus, „dass das Unternehmen auf seinem relevanten Markt über Wettbewerbsfähigkeit verfügt“ und eine „nachhaltige und branchenübliche Rendite bei einer angemessenen Eigenkapitalausstattung“ erwirtschaftet. Die Nachhaltigkeit eines Sanierungskonzepts bezieht sich jedoch nicht nur auf die zeitliche Perspektive des Unternehmens seine Geschäftstätigkeit fortsetzen zu können sondern auch die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte („ESG“). Der Betrachtungszeitraum ist für die Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit und der Renditefähigkeit dem Standard entsprechend auszuweiten.

Relevanz in der Restrukturierung

Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, gilt es insbesondere für das Management (Stichworte: Sanierungspflicht, Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppung, Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife) sowie für Fremdkapitalgeber (Stichwort: eigennütziger Sanierungskredit) rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen abzuwägen. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile und insbesondere einer Haftung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung diverse Analysen erforderlich, um beurteilen zu können, ob mit den geplanten und ergriffenen Sanierungsmaßnahmen ein finanzwirtschaftliches Gleichgewicht wiedererlangt werden kann. So wird gefordert, dass ein Unternehmen objektiv sanierungsfähig sein müsse und die für ihre Sanierung konkret in Angriff genommenen Maßnahmen zusammen objektiv geeignet sind, das Unternehmen in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren. Diesen Anforderungen kann das Management sowie die Fremdkapitalgeber zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen daher nur durch ein entsprechendes Sanierungskonzept gerecht werden.

Auch aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) ergibt sich, dass sich ein Kreditinstitut, das die Begleitung einer Sanierung in Betracht zieht, ein Sanierungskonzept (auch Restrukturierungskonzept genannt) zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorzulegen lassen hat, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.

In der Restrukturierungspraxis in Deutschland erfolgen der Nachweis und die Dokumentation dieser Analysen üblicherweise in Form eines Sanierungsgutachtens. Ein sich in der Krise befindliches Unternehmen wird ohne ein solches Gutachten, erstellt durch einen unabhängigen sachverständigen Dritten (Restrukturierungs­berater), kaum einen Finanzierungsbeitrag der Kreditinstitute erhalten können.

Unsere Expertise

Mit speziellem Fokus und Know-how für die einzelnen Bestandteile eines Sanierungsgutachtens haben wir in einer Vielzahl von Projekten gezeigt, dass wir effizient und kostengünstig die Anforderungen des IDW S6 an ein Sanierungsgutachten erfüllen können. Bei der Erstellung von Sanierungsgutachten ist uns bewusst, dass das Unternehmen durch die vorherrschende Krisensituation und das Tagesgeschäft unter besonderem Druck steht. Bei Turnaround Management Partners achten wir darauf, dass die Gutachten-Erstellung Sie nicht weiter belastet, sondern schnell zu einer Entspannung der Situation führt. Bitte kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Austausch.

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