Sanierungsgutachten

Hintergrund / generelle Informationen zum Sanierungsgutachten

In Deutschland gibt es zahlreiche Anlässe für die Erstellung von Sanierungskonzepten/-gutachten. Der häufigste Grund ist sicher die Vermeidung von Insolvenzverschleppungshaftung für Banken bei der Vergabe oder der Verlängerung von Problemkrediten. Daneben dienen sie u.a. noch der Vermeidung der Anfechtbarkeit von Transaktionen, insbesondere der Anfechtbarkeit im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Sanierungsgutachten nach IDW S6

Anforderungen an Sanierungskonzepte

Die Rechtsprechung (i.W. der Bundesgerichtshof) hat in zahlreichen Entscheidungen einen Anforderungsrahmen für Sanierungskonzepte entwickelt. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen sind maßgeblich für Form, Umfang und Inhalt eines Sanierungskonzepts. Konzepte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, haben keine exkulpierende Wirkung.

In Deutschland hat sich der Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 6 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“) als de-facto Marktstandard durchgesetzt. In seiner aktuellsten Version beinhaltet er die entsprechenden Verweise auf die relevanten Entscheidungen des BGH. Der IDW S 6 kann dabei verstanden werden als die betriebswirtschaftliche Übersetzung und Interpretation von unspezifischen Rechtsbegriffen, die der BGH durch seine Urteile und Entscheidungen vorgegeben hat. In der Praxis ist es heute üblich, dass Sanierungskonzepte durch entsprechende Experten/Restrukturierungsberater daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen an Sanierungskonzepte des IDW S 6 – und damit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH – genügen. Diese mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens versehenen Sanierungskonzepte werden als Sanierungsgutachten bezeichnet.

Bestandteile des IDW S6

Die Bestandteile des IDW S 6 beschreiben zugleich die Kernanforderungen an das Sanierungskonzept:

Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage
Analyse von Krisenstadium und Krisenursache
Darstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
Integrierte Business Planung

Im Mittelpunkt steht die Ist-Analyse, die auf Basis objektiver Kriterien die Ausgangssituation und das Krisenstadium bewerten soll, um so mit Hilfe einer integrierten Unternehmensplanung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplan) die Aussichten auf den Sanierungserfolg und ein erfolgreiches Turnaround Management zu beurteilen.

Gutachterliche Beurteilung im Sanierungsgutachten

Diese Beurteilung erfolgt stufenweise. Die erste Stufe beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit im Sinne einer positiven Fortführungsprognose (Going Concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Dazu gehören die positive Fortbestehensprognose mit der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie die Überschuldungsprüfung (§ 19 InsO). Hierbei wird vom IDW ein Betrachtungszeitraum, der mindestens das laufende und das folgende Jahr umfasst, als relevant erachtet. Der zweite Schritt geht über die Anforderungen der Fortführungsprognose hinaus und beinhaltet das Erstellen und Umsetzen eines Sanierungskonzeptes, welches die nachhaltige Fortführungsfähigkeit darlegt. Dies setzt gemäß IDW S6 voraus, „dass das Unternehmen auf seinem relevanten Markt über Wettbewerbsfähigkeit verfügt“ und eine „nachhaltige und branchenübliche Rendite bei einer angemessenen Eigenkapitalausstattung“ erwirtschaftet. Der Betrachtungszeitraum ist für die Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit und der Renditefähigkeit dem Standard entsprechend auszuweiten.

*Die Passage zur Sanierungswürdigkeit, die in der IDW S 6-Fassung vom 20.08.2009 (Rn. 16) noch enthalten war, wurde in der Fassung des IDW S 6 vom 20.08.2012 restlos gestrichen. Auch die Rundschreiben der BaFin (MaRisk) fordern in der Fassung von 2009 und 2012 keine Beurteilung der Sanierungswürdigkeit mehr.

Relevanz in der Restrukturierung

Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, gilt es insbesondere für das Management (Stichworte: Sanierungspflicht, Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppung, Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife) sowie für Fremdkapitalgeber (Stichwort: eigennütziger Sanierungskredit) rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen abzuwägen. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile und insbesondere einer Haftung sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung diverse Analysen erforderlich, um beurteilen zu können, ob mit den geplanten und ergriffenen Sanierungsmaßnahmen ein finanzwirtschaftliches Gleichgewicht wiedererlangt werden kann. So wird gefordert, dass eine Gesellschaft objektiv sanierungsfähig sein müsse und die für ihre Sanierung konkret in Angriff genommenen Maßnahmen zusammen objektiv geeignet sein müssen, die Gesellschaft in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren. Diesen Anforderungen kann das Management sowie die Fremdkapitalgeber zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen daher nur durch ein entsprechendes Sanierungskonzept gerecht werden.

Auch aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) ergibt sich, dass sich ein Kreditinstitut, das die Begleitung einer Sanierung in Betracht zieht, ein Sanierungskonzept (auch Restrukturierungskonzept genannt) zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorzulegen lassen hat, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.

In der Restrukturierungspraxis in Deutschland erfolgen der Nachweis und die Dokumentation dieser Analysen üblicherweise in Form eines Sanierungsgutachtens. Ein sich in der Krise befindliches Unternehmen wird ohne ein solches Gutachten (de-facto Standard in Deutschland ist gemäß IDW S 6), erstellt durch einen unabhängigen sachverständigen Dritten (Restrukturierungsberater), kaum einen Finanzierungsbeitrag der Kreditinstitute erhalten können.

Unsere Expertise

Mit speziellem Fokus und Know-how für die einzelnen Bestandteile eines Sanierungsgutachtens haben wir in einer Vielzahl von Projekten gezeigt, dass wir effizient und kostengünstig die Anforderungen des IDW S6 an ein Sanierungsgutachten erfüllen können. Bei der Erstellung von Sanierungsgutachten ist uns bewusst, dass das Unternehmen durch die vorherrschende Krisensituation und das Tagesgeschäft unter besonderem Druck steht. Bei Turnaround Management Partners achten wir darauf, dass die Gutachten-Erstellung Sie nicht weiter belastet, sonder schnell zu einer Entspannung der Situation führt. Bitte kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Austausch.

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