Sanierungsstandards

Definition Sanierungsstandard:

Im Allgemeinen steht der Begriff „Standard“ für eine Regel, eine Norm, einen Bewertungsmaßstab, einen Grundsatz, ein Prinzip oder eine Richtlinie.[1] In Bezug auf die Beurteilung einer Sanierungsprüfung soll ein solcher Standard als eine „einheitliche, weithin anerkannte und angewandte oder zumindest angestrebte Art und Weise, bestimmte Prüfschritte und Untersuchungshandlungen in einer Sanierung durchzuführen und zu dokumentieren“[2] verstanden werden.

Ein Standard im Bereich der Sanierung ist jedoch nicht als eigenständiges Konstrukt zu verstehen, sondern in erster Linie als in die Rechtsordnung eingebettete Operationalisierung der rechtlichen Anforderungen. Der Gesetzestext und seine Auslegung in der Rechtsprechung sind Ausgangspunkt für diese Standards.[3] Neben ihrer Funktion der Operationalisierung der rechtlichen Anforderungen werden die Standards mittlerweile auch als „originär betriebswirtschaftliche Anforderungen“[4] an Sanierungen verstanden.

 

Als maßgeblicher Ersteller für Sanierungsstandards gilt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Es vereint als eingetragener Verein Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Ein Ziel des Instituts besteht unter anderem in der Entwicklung von fachlichen Regeln für die Berufsausübung zur Gewährleistung eines einheitlichen und hochwertigen Qualitätsniveaus.[5]

Im Sanierungsumfeld gibt es eine Vielzahl von Standards. Teilweise belichten diese aber nur Teilaspekte oder Zwischenschritte einer Sanierung. Im Folgenden werden die wesentlichen Konzepte zur Beurteilung von Sanierungen aufgelistet.

Liste Sanierungsstandards

 Beurteilungsebenen Wesentliche StandardsWesentliche rechtliche Grundlage
+Zahlungsfähigkeit am StichtagIDW S 11, (IDW PS 800)§ 17 InsO
+ZahlungsfähigkeitsprognoseIDW S 11, (IDW PS 800)§ 17 InsO, § 18 InsO
=FortbestehensprognoseIDW S 11, (IDW-FAR 01/1996, IDW PS 800), IDW S 6§ 19 Abs. 2 InsO, BGH 13.07.1992
+ReinvermögensvorschauIDW S 11, (IDW-FAR 01/1996)§ 19 InsO
=FortführungsprognoseIDW PS 270§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
+RenditefähigkeitIDW S 6BGH 04.12.1997, BGH 06.04.1995, OLG SH 19.10.2000, AG Hamburg 02.12.2011
+WettbewerbsfähigkeitIDW S 6BGH 04.12.1997 
=SanierungsfähigkeitIDW S 6BGH 04.12.1997, BGH 06.04.1995, OLG SH 19.10.2000, AG Hamburg 02.12.2011
+(Sanierungswürdigkeit)*(IDW S 6, a.F.v. 2009)*BGH 21.11.2005, OLG Düsseldorf 07.06.2001, (BaFin-Rundschreiben a.F.v. 18/2005)*
=SanierungskonzeptIDW S6, MaS, THA Leitfaden 

*Die Passage zur Sanierungswürdigkeit, die in der IDW S 6-Fassung vom 20.08.2009 (Rn. 16) noch enthalten war, wurde in der Fassung des IDW S 6 vom 20.08.2012 restlos gestrichen. Auch die Rundschreiben der BaFin (MaRisk) fordern in der Fassung von 2009 und 2012 keine Beurteilung der Sanierungswürdigkeit mehr.

Quellen zu Sanierungsstandards:

[1]     Vgl. Portisch (2012), in ISU-Standard: MaS, S. 21

[2]     Portisch (2012), in ISU-Standard: MaS, S. 21

Beurteilung der Sanierungsstandards IDW S 6 und ISU-MaS, in: ISU – Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierung (Hrsg.), Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte – MaS, 2. Aufl., Heidelberg 2012, S. 21-135

[3]     Vgl. Cranshaw (2012), in ISU-Standard: MaS, S. 274

Reichweite der Sanierungsbegleitung durch die Kreditgeber und deren Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Kreditgewährung, in: ISU – Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (Hrsg.), Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte – MaS, 2. Aufl., Heidelberg 2012, S. 274-334

[4]     Krystek/Klein (2010), S. 1771

Erstellung von Sanierungskonzepten (Teil 1): Kritische Würdigung bestehender Standards, speziell IDW S 6, Der Betrieb, Band 33, 2010, S. 1769-1775

[5]     Institut der Wirtschaftsprüfer

Satzung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., in der Fassung der auf dem 27. Wirtschaftsprüfertag am 19. September 2005 in Neuss beschlossenen Satzungsänderung, § 2 Abs. 2

 

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