Jede Unternehmenskrise hat individuelle Krisenursachen und Krisenverläufe. In diesen turbulenten Unternehmenssituationen ist es für Unternehmen und Geschäftsführer unvermeidlich sich mit den Anforderungen und Handlungsoptionen rund um das Thema Insolvenz vertraut zu machen. Denn eines ist gewiss: nur wer richtig informiert ist, kann auch die richtigen Entscheidungen treffen.

Unsere Leistungen

Wir verstehen die Komplexität insolvenznaher Situationen und begleiten Sie engagiert und einfühlsam auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen und organisatorischen Stabilisierung. Auf dem Weg dahin bringen wir uns auch in die zwingende Kommunikation mit Insolvenzverwaltern, Gläubigern und Neuinvestoren ein. Denn unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten. Unser Team berät Sie gerne entlang der vor-insolvenzlichen und insolvenzlichen Themenfelder – zu unseren Leistungen gehören:

Ermittlung Insolvenzstatus

  • Beurteilung Vorliegen Insolvenzeröffnungsgründe
  • Erstellung IDW S11-Gutachten
  • Erstellung Optionenanalyse

Vorbereitung Insolvenz/StaRUG

  • Erstellung Eigenverwaltungsplanung
  • Erstellung Schutzschirmbescheinigung
  • Erstellung Restrukturierungsplan /-konzept

Begleitung Insolvenz/StaRUG

  • Erstellung Sanierungskonzept
  • Erstellung integrierte Business Planung
  • Unterstützung Liquiditätsmanagement
  • Erstellung von Insolvenz- bzw. Restrukturierngsplänen

(1) Ermittlung des aktuellen Insolvenzstatus

Wenn sich Ihr Unternehmen in einer Krise befindet, ist es für die Geschäftsleitung zwingend erforderlich, sich einen umfassenden Überblick über den aktuellen Insolvenzstatus zu machen.

Wir unterstützen Sie dabei mit einer betriebswirtschaftlichen Beurteilung zum Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen. Hierbei orientieren wir uns an dem durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erarbeiteten Standard IDW S 11 und prüfen auf Basis des aktuellen Finanzstatus und einer zu erstellenden Fortbestehensprognose für die nächsten 24 Monate, ob für Ihr Unternehmen die in der Insolvenzordnung vorgesehenen Insolvenzeröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegen. Diese Analyse kann dann im weiteren Verlauf als Basis für eine anschließende insolvenzrechtliche Beratung durch einen juristischen Experten dienen.

Bei Bedarf können wir Ihnen auch ein entsprechendes formales Gutachten nach IDW S 11 erstellen, sofern dies von Stakeholdern (z.B. Gesellschaftern, Finanzierern) gefordert wird.

Befinden sich Unternehmen in existenzbedrohenden Krisen, stehen den Gesellschaftern und der Geschäftsleitung grundsätzlich mehrere Handlungsoptionen zur Wahl. Neben einer klassischen außergerichtlichen Restrukturierung kommen auch ein Verkauf, ein StaRUG-Verfahren, ein Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung oder Regelverfahren) oder eine außergerichtliche Liquidation in Frage. Wir unterstützen Sie dabei mit der Erstellung einer Optionenanalyse, die wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt und Ihnen als Entscheidungsgrundlage dafür dient, ob Sie das betroffene Unternehmen (oder Teile davon) restrukturieren, verkaufen oder schließen.

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(2) Vorbereitung Insolvenz-/ StaRUG-Verfahren

Wenn Sie sich für die Einleitung eines StaRUG- oder Insolvenzverfahrens entschieden haben, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung.

Für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist dem Antrag eine Eigenverwaltungsplanung beizufügen, die die folgenden Punkte beinhaltet:

(1) Finanzplan für einen Zeitraum von sechs Monaten (inkl. der voraussichtlichen insolvenzspezifischen Kosten und Effekte)
(2) Durchführungskonzept des Insolvenzverfahrens auf Grundlage einer Krisenanalyse
(3) Darstellung Verhandlungsstand mit Stakeholdern
(4) Sicherstellung der insolvenzrechtlichen Pflichten
(5) Kostenvergleich Eigenverwaltung mit Regelverfahren

Liegt bei Antragstellung noch keine Zahlungsunfähigkeit vor, besteht die Möglichkeit die Eigenverwaltung als sogenanntes Schutzschirmverfahren zu beantragen. Hier ist den Antragsunterlagen neben der Eigenverwaltungsplanung des Managements auch noch eine Bescheinigung beizufügen, in der wir als externer Sachverständiger darlegen, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht und das Unternehmen ggf. bereits überschuldet ist, jedoch noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Wenn die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in Anspruch genommen werden sollen, ist dies beim zuständigen Restrukturierungsgericht anzuzeigen. Der Anzeige ist u.a. ein Entwurf des Restrukturierungsplans oder, sofern dieser noch nicht vorliegt, ein Konzept für die Restrukturierung. Hier unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Restrukturierungsplans/-konzepts. Auch bei Beantragung einer Stabilisierungsanordnung unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen (Entwurf Restrukturierungsplan/Restrukturierungskonzept sowie Finanzplan für einen Zeitraum von sechs Monaten).

Soll im StaRUG-Verfahren ein Restrukturierungsbeauftragter bestellt werden und Sie als Schuldner wollen Ihren Vorschlag für die durch das Gericht zu bestellende Person absichern, so benötigen Sie die Bescheinigung eines in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrenen Experten, aus der sich ergibt, dass der Schuldner die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 und 2 erfüllt. In diesem Fall kann das Gericht vom Vorschlag des Schuldners nur dann abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist, was zu begründen ist. Wir erstellen als Sachverständiger diese Bescheinigung gemäß IDW S 15.

(3) Begleitung Insolvenz-/ StaRUG-Verfahren

Wurde das Insolvenz- oder StaRUG-Verfahren eingeleitet, begleiten wir Sie weiter und unterstützen Sie und Ihre (insolvenz-)rechtlichen Berater.

Kern jeder Restrukturierung ist dabei die Erstellung eines Sanierungskonzepts. Dies umfasst strategische, finanzielle und operative Maßnahmen, die auf Basis einer vollständigen Krisenanalyse identifiziert und erarbeitet werden.

Die Effekte des Restrukturierungskonzepts sind anschließend in die begleitenden Zahlenwerke zu überführen. Wir unterstützen Sie dabei eine integrierte Business Planung zu erstellen, die auch die Auswirkungen des Insolvenz- oder StaRUG-Verfahrens und die Maßnahmeneffekte abbildet und damit die Grundlage für u.a. den Insolvenz- bzw. Restrukturierungsplan darstellt.

Daneben unterstützen und begleiten wir die Verfahren bei sämtlichen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, insbesondere bei regelmäßigen Reportings, dem Liquiditätsmanagement und der fortlaufenden Aktualisierung der Finanzplanung.

Bei der Erstellung von Insolvenz- bzw. Restrukturierungsplänen übernehmen wir für Sie gerne den darstellenden Teil. Hier sind u.a. die Krisenanalyse mit dem darauf aufbauenden Sanierungskonzept darzustellen und zu erläutern, das Leitbild für das sanierte Unternehmen zu skizzieren, die Maßnahmeneffekte in einer integrierten Planungsrechnung abzubilden und eine detaillierte Vergleichsrechnung für die unterschiedlichen Sanierungsalternativen aus Gläubigersicht zu erstellen.

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